Anlage-Münzen aus Gold im Überblick
Als Anlagemünzen gelten bestimmte Goldmünzen, die die vom Staat für Anlagemünzen vorgeschriebenen Kriterien erfüllen. Diese Kriterien für Gold-Anlagemünzen finden sich im Artikel 344 der Richtlinie 2006/112/EG der Rates.
Gold-Anlagemünzen sind laut dieser Richtlinie Goldmünzen mit einem Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden. Außerdem müssen Gold-Anlagemünzen in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sein oder gewesen sein. Gold-Anlagemünzen müssen üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt.
Mehr über die Bestimmungen für Gold-Anlagemünzen, Anlagegold in Form von Goldbarren und über die Steuerbefreiung von Gold-Anlagemünzen finden Sie im Artikel Anlagegold Umsatzsteuerbefreit
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