Standard Spezifikationen für Gold, Silber und Platin
(deutsche Zusammenfassung)

1 Gold

Bei Gold in raffinierter Barrenform gibt es die folgenden Güteklassen:
Güteklasse 99,5 – hier muss das Gold eine Feinheit von mindestens 995/1000 aufweisen
Güteklasse 99,95 – hier muss das Gold eine Feinheit von mindestens 999,5/1000 aufweisen
Güteklasse 99,99 – hier muss das Gold eine Feinheit von mindestens 999,9/1000 aufweisen
Güteklasse 99,995 – hier muss das Gold eine Feinheit von mindestens 999,95/1000 aufweisen
Das Material muss mit einem Prozess hergestellt werden, der ein Produkt hervor bringt, der den Anforderungen der Spezifikation genügt.
Die Barren müssen eine Qualität besitzen, die vom Markt generell akzeptiert werden.
Das raffinierte Gold muss den chemischen Zusammensetzungen nach der Tabelle genügen:

In Übereinstimmung zischen Hersteller und Käufer kann eine Probe von der Schmelze vor dem Gießen genommen werden. Die Probe soll dabei die Form einer Kugel oder eines Kegels haben.
Wenn beide Parteien übereinstimmen kann auch eine alternative Proben-Entnahme gewählt werden.
Die Menge der genommenen Proben soll ausreichend sein für drei Analyseteile; die Masse jeder Portion soll ausreichend sein, um die Bestimmung ihrer Zusammensetzung nach der Tabelle zu gewährleisten.
Nach dem gründlichen Mischen soll die Probe in drei Portionen aufgeteilt werden – jede verpackt und versiegelt (für den Händler, den Käufer und einen Unabhängigen)
Alle verwendeten Hilfsmittel sollen exklusiv für diese Arbeit verwendet werden.
Die chemische Zusammensetzung, die für raffiniertes Gold der Güteklasse 99,5 benötigt wird, soll durch eine Testmethode, die ähnlich der Feuer-Kuppelations-Probe ist, bestimmt werden.
Ausschuss:
Materialmängel müssen dem Hersteller innerhalb von 30 Tagen angezeigt werden, dabei sollen Testergebnisse vorzuweisen sein. Der Hersteller hat dann eine Woche Zeit seine Unterlagen zu prüfen. Anschließend kann er entweder dem Antrag zustimmen oder von einem Unabhängigen Proben nehmen lassen. Es sollte jedoch keinem Antrag zugestimmt werden, ohne dass eine Originalprobe des Barrens dem Hersteller vorgelegt wird.
Solange das Goldmaterial die erforderlichen Gegebenheiten für die Spezifikation erfüllt, soll es auch nicht für etwaige Defekte von Produkten in denen es verwendet wird, verantwortlich gemacht werden.

2 Silber

Silberbarren werden in drei Kategorien unterschieden:
Güteklasse 99,90 – das Silber besitzt mindestens eine Feinheit von 999,0/1000 gewöhnlich bezeichnet als „kommerzieller Barren“ oder „Bullion“
Güteklasse 99,95 – das Silber hat eine Feinheit von mindestens 999,5/1000
Güteklasse 99,99 – das Silber hat eine Feinheit von mindestens 999,9/1000

Das Silber soll mittels eines Prozesses hergestellt werden, der ein Produkt erwarten lässt, das dazu geeignet ist die Anforderungen der Spezifikation zu erfüllen.
Die Barren müssen dabei eine Qualität aufweisen, die vom Handel akzeptiert werden.
Der Hersteller muss darauf achten, dass die Qualität bei jeder Lieferung so genau wie möglich übereinstimmt.
Das raffinierte Silber soll mit einer in einer Tabelle vorgegebenen chemischen Zusammensetzung übereinstimmen:

Zur chemischen Analyse stehen zerstörende und zerstörungsfreie Methoden zur Verfügung.
Die entnommene Probenmenge sollte für drei Analysen reichen, die Menge jeder Portion sollte dabei so ausreichend sein, dass eine sichere Bestimmung der Zusammensetzung möglich ist.
Jeder Barren sollte speziell gekennzeichnet sein. Es sollte dabei die geringste Feinheit angegeben sein, zusammen mit der Schmelznummer, der Barrennummer und dem Gewicht mit einer Genauigkeit von mindestens 0,1 Unze.
Beanstandungen bezüglich des Barrens müssen innerhalb von 30 Tagen an den Hersteller weitergegeben werden. Bei Fragen bezüglich der chemischen Zusammensetzung muss eine neue Probe genommen und untersucht werden (ein Probenteil für den Hersteller, einer für den Abnehmer und einer für einen Schlichter – falls nötig).
Probenentnahme:
1)Die Probenentnahme sollte vorwiegend durch Anbohren des Barrens geschehen, dabei sollten sowohl Verunreinigungen ausgeschlossen werden, als auch eine Kontamination der Oberfläche.

2)Mindestens aus einem Barren einer Schmelzung sollte eine Probe genommen werden; die angebohrte Probe sollte vorher gründlich mit Bürsten gereinigt werden.

3)Der Probenbarren sollte mindestens sechs mal, in einer vorgegebenen Anordnung, angebohrt werden (mit einem 0,635 Hochgeschwindigkeits –Bohrkopf); dabei sollen drei Löcher halb durch die ober Oberfläche gehen, dann soll der Barren gedreht werden und drei Proben auf die gleiche Weise von der unteren Oberfläche des Barrens genommen werden. Bei der Bohrung muss der Barren auf einer sauberen Fläche liegen.

4)Bei der Probenentnahme von mehreren Barren sollten sechs unterschiedliche Barren verwendet werden und der gleichen Prozedur unterzogen werden, wie bei einem Probenbarren. Nur mit der Besonderheit, dass jeweils pro Barren nur eines der sechs vorgeschriebenen Löcher gebohrt wird.

3 Platin

Es gibt für raffiniertes Platin zwei Kategorien:
Güteklasse 99,95 – das Platin besitzt eine Reinheit von mindestens 99,95%
Güteklasse 99,99 – das Platin besitzt eine Reinheit von mindestens 99,99%
Das Metall soll mittels eines Raffinerie-Prozesses hergestellt werden, der den chemischen Anforderungen dieser Spezifikation genügt.
Der Käufer soll auf Nachfrage erfahren mit welchem Raffinerie-Prozess der Barren hergestellt wurde.
Das raffinierte Platin mit den chemischen Zusammensetzungen aus der Tabelle übereinstimmen.

Der Wert dieses Material ist so hoch, dass auch bei der Proben-Entnahme achtsam vorgegangen werden muss. Dabei sind verschiedene Probenverfahren möglich: Die Größenmenge soll eine der Folgenden Formen haben:
1)Schwamm – eine einzelne raffinierte Menge
2)Andere Formen – eine einzelne Schmelze, oder eine erste Verschmelzung
Als Analysemethoden werden die gängigen ASTM Methoden der chemischen oder spektrographischen Analyse verwendet.
Materialien, die die Anforderungen dieser Spezifikation nicht erfüllen müssen ausgesondert werden. Die Ausmusterung muss dem Hersteller oder Händler schnellsten in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Wenn dem Händler oder Hersteller die Testergebnisse missfallen kann er erneut angehört werden.
Wenn das Platin die Anforderungen der Spezifikation erfüllt, dann soll es nicht wegen defekten der Produkte, in denen es verwendet wird ausgesondert werden.
Bei Fragen der chemischen Zusammensetzung soll eine neue Probe von jeder der Parteien genommen werden, wobei auf die Zusammensetzung nach der Tabelle geachtet werden muss.
Das Material muss eindeutig gekennzeichnet werden und dabei folgende Informationen enthalten: das Zeichen für Platin Pt, die Güteklasse, das Los oder die Schmelznummer, und eine Gewichtsangabe mit einer Genauigkeit von mindestens 0,001 Troy-Unzen (0,03g).