Giftiger Schmuck - Tragen wir Gift um den Hals?

Vielleicht haben Sie sich im Urlaub Schmuck gekauft und sind sich jetzt nicht sicher, ob dieser frei von Giftstoffen ist? Es gibt eine große Auswahl an Silberschmuck. Wer denkt, ein schönes Schmuckstück aus Silber am Hals zu tragen kann sich nicht mehr unbedingt sicher sein, was er sich damit gesundheitlich möglicherweise antut.

Anfang des Jahres 2008 beauftragte die Schweizer Zollbehörde ein Labor in Zürich, mehrere Schmuckstücke zu untersuchen. Das Ergebnis war sehr erschütternd. Neben Silber stellte das Labor auch jede Menge billigere Metalle fest. Darunter vor allem auch Cadmium, was als eines der giftigsten Metalle überhaupt gilt. Von diesem Gift wurden im Schmuck sogar Konzentrationen bis zu einem Gehalt von 44 % gefunden. Dies führte dazu, dass einige der Schmuckstücke sogar als gesundheitsgefährdend eingestuft werden mussten [1]. Cadmium wird vom Körper sehr lange gespeichert, und kann bespielsweise auch durch das Rauchen aufgenommen werden.

Schadstoffe in Silberschmuck und Goldschmuck

Untersuchungen und Recherchen ergaben, dass vor allem Schmuckstücke aus Südostasien (speziell Nepal, Indien, Indonesien, den Philippinen und Bali) das gefährliche Cadmium enthielten [1], [2].

Verwunderlich ist, dass die Schmuckindustrie mit der Gesundheit ihrer Kunden anscheinend nicht immer so pfleglich umgeht. Es ist sehr ratsam, ganz genau zu prüfen, wo und welchen Schmuck man einkauft. Silber-Schmuckstücke unsicherer Herkunft sollte man sich nicht um den Hals hängen und Kinder davon fern halten. Ein hoher Cadmiumgehalt kann im Körper nicht ungefährliche Schäden verursachen. Dieses Metall ist sehr giftig und kann Nieren, Leber oder Lungen angreifen. Im schlimmsten Fall kann sogar Krebs ausgelöst werden.

Quellenangaben

[1] http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/13033239
[2] http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1032066/Silberschmuck_mit_giftigem_Cadmiu

Cadmium-Verbot

Die EU Kommission hat mit der Verordnung 494/2011 vom 20. Mai 2011 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung den Einsatz von Cadmium noch einmal deutlich verschärft.

Ab dem 10. Januar 2012 darf kein Schmuck (einschließlich Modeschmuck) in den Verkehr gebracht werden, dessen Metallteile mehr als 0,01 Masseprozent Cadmium enthalten. Ausnahme: Schmuck, der bereits in Verkehr gebracht wurde oder Antiquitäten-Schmuck. Diese Regelung gilt ebenso für die Produktion und Verarbeitung von Legierungen zum Löten (Hartloten) und Polyvinylchlorid (PVC).

In jeder Art von Kunststoffen verbieten die neuen Regelungen ebenfalls Cadmium. Für eine Reihe von Produkten, unter anderem aus PVC, gibt es jedoch die Ausnahme für die Wiederverwertung. Reyclinghaltiges Cadmium muss nach Ablauf einer Übergangsfrist (10 Dezember 2011) mit der Aufschrift „Enthält Recycling-PVC“ oder mit einem Piktograumm versehen werden.

Cadmium ist ein Schwermetall, krebserregend und gewässergefährdend. Über giftige Dämpfe, ebenso über Haut- und Mundkontakt kann es auf die menschliche Gesundheit negativ wirken.

Quellenangaben

Weitere Informationen und weiterführende Links zur Verordnung (EU) Nr. 494/2011 finden Sie unter folgenden Links:

Verordnung (EU) Nr. 494/2011: “http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:134:0002:0005:de:PDF

Berichtigung Verordnung (EU) Nr. 494/2011: “http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:136:0105:0105:DE:PDF

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© Junker Edelmetalle 2009
Autorin: M. Seemann