Anlagegold ist umsatzsteuerbefreit

Gold eignet sich hervorragend zur Geldanlage. Einer der Vorteile besteht darin, dass Anlagegold in Form von Barren und Münzen von der Umsatzsteuer befreit ist. Für Münzen aus Silber fällt lediglich eine Mehrwertsteuer von 7% an, für Silberbarren und sonstige Produkte aus Silber eine Umsatzsteuer von 19%.

Goldbarren aus Feingold, als Anlagegold sind umstzsteuerbefreit

In den meisten Fällen ist Anlagegold nach der EU Richtlinie 2006/112/EG vom 28.11.2006 in EU-Ländern umsatzsteuerfrei. Die EU gibt hierzu jährlich eine Liste der derzeitig von der Mehrwertsteuer befreiten Münzen heraus. Die Steuerbefreiung gilt für alle Wertangaben der in der Liste aufgeführten Münzen. Jedoch muss der Feingehalt in jedem Fall mehr als 900 Tausendstel betragen.

Die MwSt.-befreiten Münzen und Barren müssen die im Artikel 344 genannten Kriterien erfüllen. Demnach gilt als Anlagegold:

1. Goldbarren oder Goldplättchen:

  • mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht
  • mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln
  • muss nicht als Wertpapier verbrieft sein

2. Goldmünzen:

  • mit einem Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln
  • die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden
  • die in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren
  • die üblicher weise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt.

Interessante Zusatzinformationen zum Unterschied zwischen Anlage- und Sammelmünzen finden sie unter Wissenswertes

Welche Sammlermünzen aus Gold für das Jahr 2009 in der EU von der Mehrwertsteuer befreit sind finden sie unter [1]. Sollte Ihre Münze nicht in der Liste stehen, kann sie trotzdem von der Mehrwertsteuer befreit sein. Siehe: “Richtlinien des Rates” [2] im Kapitel 5, Artikel 344-356 nachlesen.

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Literaturverzeichnis:

1.http://www.steuer.bayern.de/umsatzsteuer/content/vv/BMF-Schreiben/BMFS_2008_12_10_%20Verzeichnis%20Goldmuenzen%202009.pdf
2. RICHTLINIE 2006/112/EG DES RATES vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
3.INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN 2008/C 306/04 MEHRWERTSTEUER (MwSt) (BEFREITES ANLAGEGOLD) Gültig für das Jahr 2009

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© Junker Edelmetalle 2009
Autorin: M. Seemann